Darf der alte Bundestag in letzter Minute das Grundgesetz ändern und Milliardenschulden absegnen? Ob AfD und Linke das per Verfassungsklage stoppen können, wird spannend.
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Die Kläger aber sehen hier ein politisches Motiv: Die sich abzeichnende schwarz-rote Koalition spanne den alten Bundestag ein, weil nur dort – anders als im neu gewählten Parlament – die für die Grundgesetzänderungen notwendige politische Zweidrittelmehrheit vorhanden wäre: aus Union, SPD und Grünen. Mit ihrer Kritik daran sind die Kläger nicht allein: Politisch gesehen sei das "ein unerhörter Vorgang, der mehr als nur ein demokratisches Störgefühl auslöst", schrieb auch der Verfassungsjurist Armin Steinbach auf ZEIT ONLINE.
Rechtlich aber seien die klagenden Abgeordneten im Nachteil: Die Präsidentin "hat freies Ermessen, ob sie den alten oder neuen Bundestag einberuft", sagt Steinbach. Die Alt-Abgeordneten seien dadurch nicht beeinträchtigt, aber auch die neuen nicht: "Zukünftige Bundestagsabgeordnete können nicht schon heute für den Neu-Bundestag Rechte geltend machen", solange der nicht konstituiert sei, sagt Steinbach. Andererseits hätten die alten Parlamentarier "kein Recht darauf, dass Sitzungen des Bundestages unterbleiben".
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